Neue Textbaustein-Collage von der St.A.
Post von der Staatsanwaltschaft Bremen, ein Ladendieb hat aufgrund seines Verhaltens hier bei uns keine weiteren Konsequenzen zu erwarten. Dies teilt sie mir in einer vollkommen neuen und recht umfangreichen Anordnung von Textbausteinen mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,Das mit den eindrucksvollen Warnungen durch die Unannehmlichkeiten der Ermittlungsverfahren klappt hier in Bremen erfahrungsgemäß besonders gut.
nach dem Ermittlungsergebnis wäre die Schuld als gering anzusehen. Auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Ein Schaden ist nicht entstanden.
Vorstrafen sind nicht vermerkt.
Der Beschuldigte hat die Gegenstände inzwischen an Sie zurückgegeben.
Der Beschuldigte hat sich einsichtig gezeigt.
Mit weiteren Verfehlungen ist nicht zu rechnen. Es ist auch anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben.
Der Beschuldigte wurde verwarnt und darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfalle mit einer Bestrafung rechnen muss.
Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.







Dass ich anders ticke als die meisten anderen Menschen, habe ich schon längst begriffen. Die Leute lassen sich gerne blenden und denken nicht um die Ecke – aber ich persönlich habe lieber meine 4,3 ehrlichen Sterne, als 4,6 nur deswegen, weil knapp ein Viertel der Bewertungen gelöscht wurden.
